Der Einbau eines Treppenlifts in einem Privathaushalt kann den betroffenen Personen zu mehr Selbstständigkeit und Bewegungsfreiheit verhelfen und dadurch deren Lebensqualität maßgeblich verbessern. Mobil eingeschränkte Menschen können so in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben und sich auch über mehrere Etagen hinweg frei und aus eigener Kraft bewegen, ohne auf eine Hilfsperson angewiesen zu sein. Bei einem Außenlift kann der Betroffene so auch in einem Umfeld wohnen bleiben, in dem noch keine Barierrefreiheit gegeben ist und trotzdem selbstständig das Haus verlassen.
Tipps zum Kauf eines Treppenlifts
Allerdings sind die Anschaffungskosten für einen Lift im Vergleich zu anderen Hilfsmitteln für Gehbehinderte relativ hoch und steigen je nach Typ und baulichen Gegebenheiten zusätzlich in die Höhe. Da diese Investition meist eine Finanzkraft erfordert, die gerade Senioren oder durch
- Krankheit oder
- Behinderung
in ihrer Arbeitskraft eingeschränkte Personen, nicht ohne weiteres aufbringen können, sollten Interessenten sich mit den diversen Möglichkeiten der Kostenübernahme durch externe Parteien informieren und bei der Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen den entsprechenden Antrag stellen.
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bei dem Erwerb eines Treppenlifts
Sowohl bei dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Liftsystems, sowie bei der Anmietung eines solchen Objekts kann der Interessent auf diverse Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen. Neben Ratenzahlungen und Finanzierungsangeboten von Partnerbanken, die über den Hersteller angeboten werden, kann der Kunde auch eine Treppenlift Kostenübernahme durch staatliche Stellen, wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Kriegsfürsorge beantragen.
Abhängig von der Ausgangssituation, die den Einsatz eines solchen Hilfmittels erforderlich macht, wie etwa ein Arbeitsunfall oder eine Kriegsverletzung, treten hier verschiedene Kostenträger in die Verantwortung.
Treppenlift Kostenübernahme durch die Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen
Im Grunde genommen kann eine Treppenlift Kostenübernahme durch die Krankenkassen bzw. Gesundheitskassen nicht gewährleistet werden, da die gesetzlichen Kassen einen Treppenlift nicht als Hilfsmittel einstufen, da dieses nicht unmittelbar am Körper des Betroffenen getragen wird. Somit kann anders als bei einem Badewannenlifter etwa, ein Treppenlift nicht ohne weiteres vom behandelnden Arzt auf Rezept verordnet werden.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss beim Erwerb eines Treppenlifts durch die Pflegeversicherung zu beantragen, wenn der Nutzer bereits in eine Pflegestufe eingeteilt wurde. Gemäß der Regelung im Sozialgesetzbuch unterstützt diese dann Maßnahmen, die die Selbständigkeit und häusliche Pflege des Bedürftigen maßgeblich verbessern.
Pflegestufe | Leistungen für häusliche Pflege |
---|---|
0 | 123 € |
1 | 244 € |
2 | 458 € |
3 | 728 € |
Anteilige Übernahme der Kosten
Der Zuschuss für einen Treppenlift für mehr Barrierefreiheit durch die Pflegekasse deckt anders als bei einer Haftpflichtversicherung durchaus möglich nicht die vollen Kosten, sondern beschränkt sich auf eine maximale Summe von 2.557 Euro, die selbst bei einem gebrauchten Modell nicht ausreichend für einen Kauf ist. Verfügt der Antragsteller über ein eigenes Einkommen, wird ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtpreises berechnet, der jedoch nicht mehr als die Hälfte des Einkommens zur Sicherung des Lebensunterhaltes überschreiten darf.
Tipp! Erzielt der Betroffene kein eigenes Einkommen, entfällt der Eigenanteil. Allerdings ist die Person angehalten, zuerst die mögliche Zuständigkeit anderer Stellen zu überprüfen, bevor die Pflegeversicherung einem Antrag statt gibt.
Vor- und Nachteile von Zuschüssen zum Treppenlift
- anteilige Kostenübernahme der Pflegeversicherung möglich
- auch bei Miete anteilige Kostenübernahme möglich
- maximaler finanzieller Zuschuss ist beschränkt
Kombination verschiedener Möglichkeiten zur Förderung
Da die Bezuschussung durch die Gesundheitskasse, Krankenversicherung- beziehungsweise Pflegekasse selbst bei dem Erstatten der Maximalsumme nicht für ein einfaches Sitztreppenliftmodell ausreicht und keinesfalls für einen kostenintensiveren Lifttyp oder komplizierte Treppenverläufe ausreicht, sollte die Kombination diverser Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierungsangebote in Betracht gezogen. Wird der Lift nur kurzfristig benötigt, etwa in der Genesungsphase nach einer Operation oder Krankheit, kann auch die Miete eines Liftsystems durch die Pflegekasse anteilig bezuschusst werden.