Die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit gehörigen Kosten verbunden, die für den Erwerb, die Montage und Wartung aufgebracht werden müssen, ganz gleich, ob es sich um ein neues Modell oder ein Gerät aus zweiter Hand, einen einfachen Sitztreppenlift oder einen Behindertenaufzug handelt. Der Käufer kann unter Umständen bestimmte Fördermöglichkeiten von staatlichen Institutionen oder privaten Organisationen und Verbänden beantragen oder auch bestimmte Finanzierungsmodelle in Anspruch nehmen, um diese finanzielle Belastung abzufedern. Eine weitere Möglichkeit, seine Ausgaben geringer zu gestalten, ist die Option, den Kauf eines Treppenlifts steuerlich abzusetzen.
Wer kann die Kosten für einen Treppenlift steuerlich geltend machen?
Die betroffene Person, die aus medizinischen Gründen auf den Gebrauch eines Liftsystems angewiesen ist, kann diesen steuerlich geltend machen und Steuern sparen. Neben der medizinischen Notwendigkeit muss die Tatsache gegeben sein, dass der Betroffene den Lift von seinem eigenen Geld bezahlt hat, auch wenn dies durch eine Bezuschussung möglicherweise nur zum Teil der Fall ist.
Wurden die Kosten bereits erstattet, kann der Nutzer die Kosten für den Lift nicht in seiner Steuererklärung aufführen. Auch pflegende Angehörige können unter Umständen bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen.
Wie wird ‚medizinisch notwendig‘ definiert?
Als medizinisch notwendig wird ein Treppenlift dann betrachtet, wenn er dem Menschen einen Bewegungsradius ermöglicht, den dieser ohne das Hilfsmittel nicht nutzen könnte. Somit fallen die Fälle, in denen Personen aus Gründen der Bequemlichkeit oder des erhöhten Sicherheitsgefühls einen Lift nutzen, nicht in diese Regelung, etwa wie bei Senioren, die fürchten, auf einer steilen Treppe zu stürzen und als Präventivmaßnahme auf einen Lifter zurück greifen wollen. Die betroffene Person muss entweder den Zusatz „H“ im Schwerbehindertenausweis vorweisen können oder in die Pflegestufe III eingestuft worden sein.
Wie kann die entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen werden?
Ein ärztliches Attest sollte als Nachweis ausreichen, da ein Treppenlift nicht in der Liste medizinischer Maßnahmen aufgeführt wird, die einen Nachweis durch einen Amtsarzt erfordern. Allerdings stellt ein Gutachten durch einen Amtsarzt oder den MDK den einfachsten Weg dar, die Bedürftigkeit nachzuweisen.
Tipp! Wird ein einfaches ärztliches Gutachten nicht akzeptiert, besteht zudem die Option, im Rahmen eines finanzgerichtlichen Verfahren, ein weiteres Gutachten nachzureichen.
In welchem Rahmen können die Kosten für einen Treppenlift Steuern mindernd abgesetzt werden?
Wird die Notwendigkeit für einen Lift von den entsprechenden Stellen anerkannt und nachgewiesen, können Sie gestaffelt bis zu 3.700 Euro jährlich von der Steuer absetzen, ohne das weitere Nachweise von dem Betroffenen erbracht werden müssen. Nach der aktuellen Rechtslage können sowohl der Kauf als auch die Folgekosten durch
- Wartung,
- Reparaturen,
- Pflege und
- Ersatzteile
geltend gemacht werden. Diese Ausgaben fallen in den Bereich der sogenannten Außergewöhnlichen Belastungen. Somit lassen sich Steuern absetzen und entsprechend Steuern sparen.
Familienstand | Selbstbeteiligung bei Jahreseinkünften von weniger als 15.340 € | Selbstbeteiligung bei Jahreseinkünfte von weniger als 51.130 € | Selbstbeteiligung bei Jahreseinkünfte von mehr als 51.130 € |
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Ledige | 5 % | 6 % | 7 % |
Verheiratete | 4 % | 5 % | 6 % |
mit 1 oder 2 Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
mit mehr als 2 Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Stand: Januar 2015
Vor- und Nachteile der steuerlichen Absetzung der Treppenlift-Kosten
- finanzielle Erleichterung
- ärztliches Attest reicht aus
- Entsprechende Nachweise müsse erbracht werden
Der Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen
Als außergewöhnliche Belastungen können sowohl die Anschaffungskosten wie die Folgekosten für ein Liftsystem geltend gemacht werden, wenn die Treppenlift-Kosten die Summe von 3.700 überschreiten. Es wird zwischen außergewöhnlichen Belastungen besonderer und allgemeiner Art unterschieden und je nach Fall wird von dem Treppenliftnutzer ein Eigenanteil von bis zu sieben Prozent des eigenen Einkommens gefordert. Auch die Rubriken „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerker“ können hier genutzt werden.
Am besten beraten durch eine gut ausgebildete Fachkraft – Die richtige Steuererklärung
Um die Steuererklärung richtig und mit den entsprechenden Nachweisen zu erledigen,empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer ausgebildeten Fachkraft. Ein guter Steuerberater, der mit der Thematik vertraut ist, wird Sie auf Punkte aufmerksam machen können, die Ihnen vielleicht noch nicht bekannt waren und Ihnen genau erklären, in welchen Rubriken Sie welche Aspekte steuerlich geltend machen können. In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und einem kompetenten Arzt, der Ihnen den geforderten Nachweis ausstellen kann, steht einer steuerlichen Absetzung der Kosten für einen Treppenlift nichts mehr im Wege.