Sitzlift

SitzliftEin Sitzlift ist die gängigste Form des Treppenliftes und meist auch die günstigste. Mit einem Sitz ausgestattet lässt sich der Sitzlift auf fast jeder Treppe installieren, egal ob gerade oder kurvig.

Besonders geeignet ist der Sitzlift für Menschen, die Probleme mit dem Treppensteigen haben, sich aber sonst noch gut mit Stock oder Gehwagen bewegen können. Bedingt ist der Sitzlift auch für Rollstuhlfahrer geeignet, jedoch nur, wenn die Person sich selbständig aus dem Rollstuhl bewegen kann und immer ein zweiter Rollstuhl am anderen Treppenende bereit steht. Die bessere Alternative für Rollstuhlfahrer (jedoch auch teurere) ist der Plattformlift.

Der Sitzlift ist eine für den Benutzer besonders bequeme und platzsparende Form des Treppenlifts. Er ist für jede Art von Treppe geeignet, denn er wird von Fachinstallateuren invidiuell angepasst. Auch eine steile Treppenneigung sowie enge Kurven sind kein Ausschlusskritierium für den Einbau eines Sitzlifts. Bauliche Veränderungen sind für die Montage nicht nötig, denn der Sitzlift ist auch für enge Treppenhäuser geeignet, ohne dass die Benutzer der Treppe Einschränkungen hinnehmen müssen. Die Laufschiene des Geräts liegt eng an der Wand, dem Treppengeländer oder den Stufen. Der Sitz selbst kann mit einklappbaren Elementen wie Rücken- und Armlehnen gewählt werden, auch ein klappbares Endschienenteil ist anfügbar.
Wichtig ist allerdings, dass baurechtliche Vorschriften sowie Brandschutzrichtlinien für den Sitzlift, die dem beauftragten Monteur bekannt sein sollten, beim Einbau beachtet werden.

Extra-Ausstattung

Ein besonderes Ausstattungsmerkmal eines Sitzlifts kann ein Drehsitz sein, der das Umsteigen aus einem Rollstuhl erleichtert. Um ein mögliches Maximum an Komfort für Rollstuhlfahrer zu erreichen, sollte man jedoch, wie oben bereits erwähnt, einen Rollstuhllift oder auch Plattformlift in Erwägung ziehen. Fuß- und Armstützen am Sitzlift erhöhen nicht nur den Sitzkomfort, sondern tragen auch dazu bei, dass die transportierte Person nicht vom Sitz rutscht. Zusätzlich sollte selbstverständlich unbedingt ein Sicherheitsgurt vorhanden sein. Weiterhin kann bei Bedarf eine Kindersicherung sowie eine durch Sensortechnik gesteuerte Bremsautomatik eingebaut werden. Eine Notstromversorgung sichert die Verfügbarkeit des Transportmittels auch bei Stromausfall.
Die Höhenverstellbarkeit des Sitzes macht den Sitzlift für Personen unterschiedlicher Größe verwendbar.
Für Außentreppen gibt es regenwettertaugliche Modelle, deren Bauteile resistent gegen Feuchtigkeit sind. Zu dem jeweiligen Sitzlift passende Abdeckhauben sind im Handel erhältlich.

Wichtige Auswahlkriterien für den Sitzlift

Ein sicherer Sitzlift sollte immer TÜV-geprüft sein und über ein GS-Siegel (GS steht hierbei für "Geprüfte Sicherheit") verfügen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Anbieter nach seinen Service- und Wartungsleistungen zu fragen. Bei Ausfall des Sitzlifts muss auch am Wochende und an Feiertagen ein Monteur erreichbar sein, der das Gerät schnell und kostengünstig repariert.
Auch die äußere Gestaltung von Sitz und Bauteilen ist wichtig, denn ein Sitzlift sollte sich in das vorhandene Raumkonzept einfügen und nicht unangenehm wie ein Fremdkörper auffallen. Ein möglichst niedriger Geräuschpegel des Antriebs und eine ruhige, erschütterungsfreie Fahrweise sind für den Benutzer und seine Mitbewohner wünschenswert. Dies sollte ebenso wie die Bequemlichkeit des Sitzes vor dem Kauf überprüft werden.
Natürlich bieten auch die Preise eine wichtige Entscheidungsbasis, da der Lift zumeist privat finanziert werden muss. Hier lohnt sich der Vergleich unterschiedlicher Anbieter: Invididuell angepasst an die jeweilige Treppe und die Ansprüche des Nutzers kostet ein Sitzlift etwa zwischen 2.500 und 15.000 Euro.
Sollte man keine ungewöhnliche Treppenstruktur haben, so lohnt sich auch hier die Überlegung, ob ein gebrauchter Sitzlift den eigenen Anforderungen genügen könnte. Diese sind meist um einiges günstiger und erfüllen dennoch alle sicherheitsrelevanten Richtlinien, sofern man sie beim Fachhändler bestellt.

Wussten Sie bereits?

Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.