Treppenlifte und die Krankenkasse

Treppenlift KrankenkasseImmer mehr Menschen steigen auf private Krankenversicherungen um – doch im Zusammenhang mit Treppenliften ist es auch wichtig zu bedenken, welche Konsequenzen es für den Einzelnen bedeutet, wenn er später einmal auf ein Gerät wie einen Treppenlift angewiesen ist und dementsprechend auch die Kosten dafür zu tragen hat.
Während bei der privaten Krankenversicherung nur selten ein Versicherungstyp greift, gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Bedingungen, die im Falle eines Falles besagen, welche Unterstützung eine körperlich eingeschränkte Person von seiner Krankenversicherung erwarten kann.

Bedingungen für eine Bezuschussung

Am wichtigsten bei der Entscheidung, ob ein Versicherter im Falle einer körperlichen Behinderung Zuschüsse von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung erhält, ist die Einstufung der betroffenen Person in eine Pflegestufe. Diese setzen ein, sobald eine bestimmte Anzahl an Stunden Pflegeaufwand für die Person benötigt wird, damit diese die Grundzüge des Lebens genießen kann. Dabei unterscheidet man in die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3, wobei hinsichtlich der Treppenlifte am bedeutendsten ist, dass der Betroffene der Pflegestufe 1, 2 oder 3 zugeordnet wurde. Dann kann er mit einer Bezuschussung von Seiten des Staates rechnen, die bei bis zu 2.557,- Euro liegen kann.

Warum wird solch eine hohe Summe festgesetzt?

Ausschlaggebend für diese stolze Summe ist vor allem, dass die Anschaffung eines behindertengerechten Treppenlifts mehrere Tausend Euro kostet, was nicht nur am Modelltyp liegt, sondern vielmehr auch daran, dass für die Nutzung eines Treppenlifts – sofern das Treppengeländer dafür nicht geeignet ist – zusätzliche Laufschienen im Treppenhaus installiert werden müssen. Zusätzlich fallen dadurch natürlich auch Kosten für Monteure und Installateure an, was durchaus in Relation zum Preis für das Treppenliftmodell einen hohen Kostenaufwand bedeuten kann.
Weiterhin ist es – wie benannt – wichtig, sich für einen geeigneten Treppenlifttyp zu entscheiden. Je nach körperlicher Beeinträchtigung bieten die unterschiedlichen Modelle (Hublift, Sitzlift, Plattformlift, Rollstuhllift) ihre Vorteile, so bieten sich Plattformlifte und Rollstuhllifte für Personen an, die sich nicht aus ihrem Rollstuhl herausheben können und daher ihren Rollstuhl entweder, im Falle des Plattformlifts, auf eine Plattform schieben oder, im Falle eines Rollstuhllifts, diesen an einer Schiene einhängen können.
Die Treppenlift Preise für einen Sitzlift sind aufgrund der hohen Nachfrage in Relation noch günstig, wobei man bei Summen zwischen 3.000 und 15.000 Euro im Durchschnitt nicht unbedingt den Begriff „günstig“ wählen kann. Da für viele solche Summen kaum aus eigener Hand tragbar sind, ist es eben entscheidend, einen Teil der Kosten von Krankenversicherungen oder weiteren Finanzierungspartnern zurück zu erhalten.

Warum es sich trotz hoher Kosten lohnt

Trotz aller finanziellen Hindernisse sollte man keineswegs bei der altersgerechten Wohnungseinrichtung sparen – andernfalls droht eine grobe Einschränkung der Lebensqualität oder gar ein Umzug, was für viele ältere Menschen keinesfalls so einfach fällt wie für jüngere Mitmenschen. Um der körperlich eingeschränkten Person das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten, sollte man gemeinsam mit einem Berater vom Fach die bestmögliche Entscheidung für das jeweilige Treppenhaus treffen und einen geeigneten Treppenlift einbauen. Dieser ist abhängig von der Breite des Treppenhauses, der Wendigkeit, der Art der körperlichen Einschränkung und unter dem Strich spielt natürlich auch die Frage des Geldes eine Rolle. Damit dies nicht zwangsläufig so ist, sollte man sich unter Umständen auch mit privaten Verkäufern auseinandersetzen, die ihren Treppenlift nicht mehr benötigen und daher verkaufen wollen, um einen Teil ihrer eigenen damaligen Kosten wieder zurückzuerhalten. Es bieten sich also zahlreiche Möglichkeiten, um für eine körperliche Behinderung einen der Behinderung angepassten Treppenlift im eigenen Treppenhaus einzubauen.

Wussten Sie bereits?

Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.