Ist die Anschaffung eines Treppenliftes notwendig, sind neben einer ausführlichen Beratung durch einen Fachmann auch der Kaufpreis und die Kosten für den Einbau ausschlaggebend. Der Kauf eines Treppenliftes lässt sich oftmals nur durch finanzielle Zuschüsse, einer staatlichen Förderung oder durch ein Darlehen ermöglichen. Jedoch wissen viele Betroffene meist nicht, welche Ansprechpartner für eine Kostenübernahme in Betracht kommen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraph 554a ist es gesetzlich festgelegt und anerkannt, dass Menschen mit einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit ihren Alltag in einem barrierefreien Wohnbereich wesentlich besser bewältigen können. Hierzu zählen auch sämtliche Maßnahmen zum Einbau von Treppenliften. Für eine Kostenübernahme kommen verschiedene Ansprechpartner in Frage.
Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse
Bei den Krankenkassen gelten Treppenlifte nicht als medizinische Hilfsmittel, so dass auch Pflegekassen generell nicht die gesamten Kosten für den Erwerb und Einbau eines Liftes übernehmen. Jedoch beteiligen sich die Pflegeversicherungen durch einen Zuschuss an den Umbaumaßnahmen um das Wohnumfeld zu verbessern.
Wann wird eine Kostenübernahme gewährt?
Die Möglichkeit auf eine Teilfinanzierung besteht, wenn der Bedürftige:
- einen Antrag stellt, formlos ist ausreichend
- begründet, dass es sich um eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme handelt
- bereits vor Antragstellung mindestens in die Pflegestufe eins zugeordnet wurde
- möglichst dem Antrag ein Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Herstellers beifügt
Der medizinische Dienst wird daraufhin einen Vorort-Besuch durchführen. Auf diesem basiert die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Treppenliftes. Der Pflegebedürftige muss in der Regel zehn Prozent Eigenanteil leisten. Der Eigenanteil darf jedoch 50 Prozent des monatlichen Einkommens nicht überschreiten. Die Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegekasse hängt von den Gesamtkosten für den Kauf und Einbau des Treppenliftes sowie dem Einkommen des Bedürftigen ab. Der Zuschuss beträgt je Maßnahme jedoch maximal 2.557 Euro.
Der pflegebedürftige Antragsteller kann vom Eigenanteil befreit werden, wenn er über kein eigenes Einkommen verfügt. In diesem Fall erfolgt die volle Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Bei den speziell für Rollstuhlfahrer entwickelten Plattformliften können sich die Kosten auf mehr als 10.000 Euro belaufen. Auch hier ist eine Bezuschussung bei Vorliegen einer Pflegestufe möglich.
Weitere Institutionen für eine Kostenübernahme
Auch Berufsgenossenschaften können für die Kostenübernahme zuständig sein, insbesondere wenn nach einem Arbeits- oder Wegeunfall die Notwendig eines Treppenliftes gegeben ist. Als Ansprechpartner zur Finanzierung von Treppenliften kommen in einigen Fällen auch Sozial- und Versorgungsämter in Frage.
In jedem Fall sollten sich Bedürftige, Unterstützung durch ihren Arzt einholen, durch welchen ein Treppenlift auch verordnet werden kann. Auch Treppenlift-Hersteller sind in dieser Hinsicht kompetente und erfahrene Ansprechpartner.

