Treppenlift - TRA

TRA - "Technische Richtlinien für Aufzüge"

Jeder Betreiber einer Aufzugsanlage muss die TRA befolgen. Diese beinhalten Vorschriften bezüglich der allgemeinen Betriebssicherheit, der Wartung oder der Gewichtsbelastung des Aufzuges. Bei Aufzügen mit Personenbeförderung gelten besondere Regeln, die die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten. Treppenlifte zählen zu dieser Kategorie. So muss beispielsweise ihr Schacht frei von betriebsfremden Gegenständen sein. Sie auch Aufzugsverordnung und CE-Kennzeichnung bzw. CE-Richlinien.

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Wussten Sie bereits?

Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.