TRA - "Technische Richtlinien für Aufzüge"
Jeder Betreiber einer Aufzugsanlage muss die TRA befolgen. Diese beinhalten Vorschriften bezüglich der allgemeinen Betriebssicherheit, der Wartung oder der Gewichtsbelastung des Aufzuges. Bei Aufzügen mit Personenbeförderung gelten besondere Regeln, die die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten. Treppenlifte zählen zu dieser Kategorie. So muss beispielsweise ihr Schacht frei von betriebsfremden Gegenständen sein. Sie auch Aufzugsverordnung und CE-Kennzeichnung bzw. CE-Richlinien.

