Stehlift als Ersatz für einen Treppenlift
Ein Stehlift ähnelt dem Plattformlift oder auch der Hubbühne, nur hat der Stehlift eine wesentlich kleinere Plattform und wird auch oft als "Einpersonenaufzug" bezeichnet.
Stehlift als Ersatz für einen Treppenlift
Ein Stehlift ähnelt dem Plattformlift oder auch der Hubbühne, nur hat der Stehlift eine wesentlich kleinere Plattform und wird auch oft als "Einpersonenaufzug" bezeichnet.
Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.
Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.