Treppenlift - Ein-Hand-Prinzip

Ein-Hand-Prinzip bei einem Treppenlift

Das Ein-Hand-Prinzip gewährt dem Benutzer die Ausführung einer technischen Funktion mittels nur einer Hand. Der Treppenlift lässt sich nach dem Halt einfach ohne zu bücken zusammenklappen. Wenn eine Armlehne hochgeklappt wird, klappt gleichzeitig der Sitz und die Fußstütze mit ein. Gleiches gilt für die Bedienung des Sicherheitsgurtes.

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Wussten Sie bereits?

Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.