Aufzugsverordnung (AufzV)
Die Aufzugsverordnung (AufzV) regelt den Betrieb der Schrägaufzüge und die Bauteileprüfung beim TÜV oder einer vergleichbaren Institution.
Aufzugsverordnung (AufzV)
Die Aufzugsverordnung (AufzV) regelt den Betrieb der Schrägaufzüge und die Bauteileprüfung beim TÜV oder einer vergleichbaren Institution.
Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.
Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.