Aufzugsverordnung (AufzV)

Aufzugsverordnung (AufzV)

Die Aufzugsverordnung (AufzV) regelt den Betrieb der Schrägaufzüge und die Bauteileprüfung beim TÜV oder einer vergleichbaren Institution.

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Wussten Sie bereits?

Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

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