Wissenswertes ueber die Finanzierung von Treppenlifte

Normalerweise ist die Anschaffung von einem Treppenlift ( Sitzlifte Plattformlifte Senkrechtlifte Behindertenlifte Hebebühnen ) von privat zu bezahlen, es gibt aber Ausnahmen.

In einigen Fällen können von der Pflegeversicherung Kosten bis max. 2.556,46 Euro übernommen werden, dafür müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Pflegebürftige muß mindestens Pflegestufe 1 sein, mindestens 10 % der Kosten müssen als Eigenanteil getragen werden, der Eigenanteil darf nicht mehr als 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen, wenn keine eigene Einkünfte vorhanden sind, entfällt der Eigenanteil.

Die Einnahmen andere Personen die bei Ihnen im Haushalt wohnen - auch die des Ehegatten - bleiben unberücksichtigt !

Folgende Dinge/Anbauten können Finanziert werden :

Hubbühnen - Senkrechtaufzüge - Gebrauchtlifte - Plattformlifte - Hubbühnen - Senkrechtaufzug - Senkrechtaufzüge - Liftsonderlösungen - Schrägaufzug - Sonderlifte - Treppenlift für Außentreppen, Sitzlift im Freien, Lastenaufzüge

Bei Bedarf hilft Ihnen auch der Lieferant bei Fragen rund um das Bauamt und Behörden, in einigen Fällen muß beim Baumat und bei den zuständigen Behörden die Genehmigung zum Aufbau/Einbau des Liftes angefragt/angefordert werden.

Wussten Sie bereits?

Der Kauf eines Treppenliftes kann von der Krankenkasse mit bis zu 2.557 Euro bezuschusst werden.

Das Vorliegen einer Pflegestufe ist Voraussetzung. Bei einer Anfrage berät Sie Ihr Berater auch gerne zu der Bezuschussung und hilft Ihnen bei den Formalitäten.