Wissenswertes ueber die Finanzierung von Treppenlifte
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Normalerweise ist die Anschaffung eines Liftes ( Sitzlifte Plattformlifte Senkrechtlifte Behindertenlifte Hebebühnen ) von privat zu bezahlen, es gibt aber Ausnahmen.
In einigen Fällen können von der Pflegeversicherung Kosten bis max. 2.556,46 Euro übernommen werden, dafür müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Pflegebürftige muß mindestens Pflegestufe 1 sein, mindestens 10 % der Kosten müssen als Eigenanteil getragen werden, der Eigenanteil darf nicht mehr als 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen, wenn keine eigene Einkünfte vorhanden sind, entfällt der Eigenanteil.
Die Einnahmen andere Personen die bei Ihnen im Haushalt wohnen - auch die des Ehegatten - bleiben unberücksichtigt !
Folgende Dinge/Anbauten können Finanziert werden :
Hubbühnen - Senkrechtaufzüge - Gebrauchtlifte - Plattformlifte - Hubbühnen - Senkrechtaufzug - Senkrechtaufzüge - Liftsonderlösungen - Schrägaufzug - Sonderlifte - Treppenlift für Außentreppen, Sitzlift im Freien, Lastenaufzüge
Bei Bedarf hilft Ihnen auch der Lieferant bei Fragen rund um das Bauamt und Behörden, in einigen Fällen muß beim Baumat und bei den zuständigen Behörden die Genehmigung zum Aufbau/Einbau des Liftes angefragt/angefordert werden.
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